Nase vorn
Mantrailing mit Herz
 

allgemeine geschäftsbedingungen:

 

AGB
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Nase vorn Mantrailing mit Herz und dem/der Veranstaltungs-, Kurs- und Trainingsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs- und Kursbeschreibungen von Nase vorn Mantrailing mit Herz oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Kursen, Trainings, und Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Nase vorn Mantrailing mit Herz behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Seminars, Workshops, Kurses oder sonstiger Veranstaltung (Leistungen) zu erklären und Preisanpassungen vorzunehmen, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Sowohl die Wahl des Trainingsortes und des Hundetrainers obliegt allein Nase vorn Mantrailing mit Herz.
Zudem behält sich Nase vorn Mantrailing mit Herz vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.


§ 2.2 Bezahlung (Einzeltraining und Gruppen bzw. Offene Gruppen)
Die Zahlung für das Einzeltraining bzw. die Gruppenstunden werden in bar direkt nach dem Unterricht entrichtet. Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Ab einer Entfernung von 5 Kilometern wird Ihnen eine Kilometerpauschale von 50 Cent/Kilometer berechnet. Bei einer Entfernung von mehr als 20 km wird Ihnen zusätzlich die Anfahrtszeit berechnet


§ 3.1 Rücktritt durch den Teilnehmer (Kurse und Gruppen)
Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein frühzeitiger Rücktritt bzw. eine Rückerstattung der Kursgebühr eines laufenden Kurses ist nicht möglich, es sei denn, beide Parteien einigen sich schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter, jedoch sollte dies spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen: bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe: 20 % des Entgelts für den Kurs/Gruppe bis eine Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe: 50 % des Entgelts für den Kurs/Gruppe unter einer Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe sowie bei Abbruch des Kurses/Gruppe erfolgt keine Rückerstattung. Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Nase vorn Mantrailing mit Herz berechtigt die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Nase vorn Mantrailing mit Herz keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.


§ 3.2 Rücktritt (Einzeltraining, Gruppentraining)
Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden fällt die Hälfte der Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.


§ 3.3 Rücktritt (Instruktorenausbildung)
Aufgrund der Langfristigkeit des Kurses und dem damit einhergehenden Fehlen der Austauschbarkeit von Kursteilnehmern, ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden schwere Erkrankungen des Teilnehmers oder seines Hundes. Beides ist durch eine fachkundige Stelle bescheinigen zu lassen.


§3. 4 Rücktritt
Nase vorn Mantrailing mit Herz kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 3 AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bei Ausfall des Trainers-, Kursleiter-, Dozent-, Referent/in oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung verhindern bzw. unzumutbar erschweren, wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Jedoch stellt Nase vorn Mantrailing mit Herz es frei, den Kurs oder Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen.


§ 4 Berechtigte Teilnahme und Voraussetzungen
Teilnehmer an Kursen, Trainings oder Veranstaltungen von Nase vorn Mantrailing mit Herz müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert und gegen Tollwut geimpft sein. Der Teilnehmer/in haftet für alle durch ihn und seinen Hund entstehenden Schäden selbst. Ein Freilauf des Hundes während der Kurse, Trainings und Veranstaltung wird von Nase vorn Mantrailing mit Herz nicht gestattet. Für alle Mantrailingteilnehmer und deren Hunde besteht während des Trainings Warnwestenpflicht. Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person beschränkt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seinen Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn Nase vorn Mantrailing mit Herz wurde darüber schriftlich informiert und willigte ein.


§ 6 Sorgfaltspflicht
Der Teilnehmer:in ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte Nase vorn Mantrailing mit Herz in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben, oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, Nase vorn Mantrailing mit Herz eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Auch hat der Teilnehmer während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken. Der Teilnehmer, haften für sich und die von Ihm und seinem Hund verursachten Schäden selbst. Die Teilnahme an den Kursen, Trainings oder Veranstaltungen bei Nase vorn Mantrailing mit Herz erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Missachtung der Anweisungen der Nase vorn Mantrailing mit Herz schließt eine Haftung in jedem Fall aus Nase vorn Mantrailing mit Herz haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers. Dies gilt auch für entstandenen Verletzungen während des Trainings, sowie an Personen, Beschädigungen an Sachen, sowie für solche, die auf Verhalten Dritter einschließlich anderer Teilnehmer, sowie ihrer Hunde zurückzuführen sind. Ebenso muss der Teilnehmer bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten.


§ 7 Haftung von Nase vorn Mantrailing mit Herz
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber Nase vorn Mantrailing mit Herz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Nase vorn Mantrailing mit Herz. Nase vorn Mantrailing mit Herz haftet nicht, wenn das Training (im Ganzen) oder die Veranstaltung ohne Verschulden von Nase vorn Mantrailing mit Herz (z.B.: Krankheit, im Falle höherer Gewalt u.ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist Nase vorn Mantrailing mit Herz berechtigt, dem Teilnehmer/in einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Der Teilnehmer ist insoweit nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr oder zum Schadensersatz berechtigt. Ansprüche des Teilnehmers gegen Nase vorn Mantrailing mit Herz hat dieser innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab Ende des Trainings (im Ganzen) oder der Veranstaltung, schriftlich gegenüber Nase vorn Mantrailing mit Herz geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, das Unterbleiben der Geltendmachung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln Nase vorn Mantrailing mit Herz.


§ 8.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, der schriftlich vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Sitz von Nase vorn Mantrailing mit Herz.


§ 9 Sonstiges
Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt